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Beitragsordnung des Sportvereins
Schönwalde im Barnim e.V.
Beiträge
- Die monatlichen Beiträge gelten ab 01.07.2003 wie folgt:
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Erwachsene
Jugendliche bis 16 Jahre
Nichtaktive Mitglieder ( die am Vereinsleben teil-nehmen, jedoch
die Sporthalle nicht nutzen ) |
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10,- Euro
6,- Euro
2,50 ,- Euro |
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- Für nichtaktive Mitglieder steht die Nutzung der Halle
für die gelegentliche Teilnahme an den Übungsgruppen
offen. Zusätzlich zu den 2,50 Euro zahlen die nichtaktiven
Mitglieder dann 1,- Euro pro genutzte Stunde. Bei regelmäßiger
Nutzung der Sporthalle durch die nichtaktiven Mitglieder ist die
Wandlung der Mitgliedschaft problemlos möglich. Der Beitrag
würde dann 10,- Euro monatlich betragen.
- Die Mitgliedsbeiträge werden 2x jährlich jeweils zum
01.01. und 01.07. per Lastschriftverfahren durch den Vorstand
im Voraus eingezogen. Hierzu erteilt jedes Mitglied dem Vorstand
die Einzugsermächtigung.
- Die Mitgliedschaft gilt für das laufende Kalenderjahr und
ist zum Jahresende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist,
d.h. bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres schriftlich
gegenüber dem Vorstand zu kündigen.
- Durch die Unterschrift unter das Formular „Beitrittserklärung
zum Sportverein im Barnim e.V“ erklärt das Mitglied
die Mitgliedschaft. Die Bestätigung seitens des Vorstandes
erfolgt automatisch mit der 1. Abbuchung des Mitgliedsbeitrages.
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Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet
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- mit dem Tode des Mitglieds,
- durch Austritt des Mitglieds,
- durch Ausschluss aus dem Verein.
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- Der Austritt bzw. die Kündigung erfolgt durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird frühestens
zum Ende des laufenden Kalenderjahres unter der Voraussetzung
einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende (siehe
Beiträge Punkt 4.) rechtskräftig. Der Austritt bzw.
die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vorstand (siehe Beitragsordnung Punkt 4).
- Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied
gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Weiterhin
ist ein Ausschluss möglich, wenn das Mitglied nach zweimaliger
erfolgloser schriftlicher Anmahnung den Mitgliedsbeitrag, ggf.
die Aufnahmegebühr oder die Umlage nicht gezahlt hat.
- Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor hat
er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder
schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter
Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern.
Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen.
- Die Beendigung der Mitgliedschaft begründet in keiner Weise
einen Anspruch auf eventuelles Vereinsvermögen.
Der Vorstand
Schönwalde, den 30.03.2004
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Hier
können Sie die aktuelle Beitragsordnung des SV-Schönwalde
im Barnim e.V. als PDF-Datei herunterladen. |
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