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Beitragsordnung des Sportvereins Schönwalde im Barnim e.V.

Beiträge

  1. Die monatlichen Beiträge gelten ab 01.07.2003 wie folgt:
 
 

Erwachsene
Jugendliche bis 16 Jahre
Nichtaktive Mitglieder ( die am Vereinsleben teil-nehmen, jedoch die Sporthalle nicht nutzen )

  10,- Euro
6,- Euro

2,50 ,- Euro
  1. Für nichtaktive Mitglieder steht die Nutzung der Halle für die gelegentliche Teilnahme an den Übungsgruppen offen. Zusätzlich zu den 2,50 Euro zahlen die nichtaktiven Mitglieder dann 1,- Euro pro genutzte Stunde. Bei regelmäßiger Nutzung der Sporthalle durch die nichtaktiven Mitglieder ist die Wandlung der Mitgliedschaft problemlos möglich. Der Beitrag würde dann 10,- Euro monatlich betragen.
  2. Die Mitgliedsbeiträge werden 2x jährlich jeweils zum 01.01. und 01.07. per Lastschriftverfahren durch den Vorstand im Voraus eingezogen. Hierzu erteilt jedes Mitglied dem Vorstand die Einzugsermächtigung.
  3. Die Mitgliedschaft gilt für das laufende Kalenderjahr und ist zum Jahresende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, d.h. bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand zu kündigen.
  4. Durch die Unterschrift unter das Formular „Beitrittserklärung zum Sportverein im Barnim e.V“ erklärt das Mitglied die Mitgliedschaft. Die Bestätigung seitens des Vorstandes erfolgt automatisch mit der 1. Abbuchung des Mitgliedsbeitrages.
 

Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet
   
  • mit dem Tode des Mitglieds,
  • durch Austritt des Mitglieds,
  • durch Ausschluss aus dem Verein.
  1. Der Austritt bzw. die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird frühestens zum Ende des laufenden Kalenderjahres unter der Voraussetzung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende (siehe Beiträge Punkt 4.) rechtskräftig. Der Austritt bzw. die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand (siehe Beitragsordnung Punkt 4).
  2. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Weiterhin ist ein Ausschluss möglich, wenn das Mitglied nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Anmahnung den Mitgliedsbeitrag, ggf. die Aufnahmegebühr oder die Umlage nicht gezahlt hat.
  3. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen.
  4. Die Beendigung der Mitgliedschaft begründet in keiner Weise einen Anspruch auf eventuelles Vereinsvermögen.

 

Der Vorstand
Schönwalde, den 30.03.2004

 
Hier können Sie die aktuelle Beitragsordnung des SV-Schönwalde im Barnim e.V. als PDF-Datei herunterladen.

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