Mitgliedschaft und Beitrag
Um Mitglied in unserem Sportverein zu werden müsst Ihr unseren Mitgliedsantrag ausfüllen und bei der jeweiligen
Übungsleitung abgeben. Mit dem ausgefüllten Mitgliedsantrag erkennt Ihr unsere Vereinssatzung und die Beitragsordnung an.
Ihr bekommt den Mitgliedsantrag in der Regel von der Übungsleitung, könnt ihn aber auch alternativ direkt von unserer Webseite herunterladen.
1. Die Beiträge gelten ab 01.01.2023 wie folgt:
Aktive Mitglieder
Erwachsene
10,00 € pro Monat
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahren
6,00 € pro Monat
Nichtaktive Mitglieder
( die am Vereinsleben teilnehmen,
jedoch Sportangebot nicht nutzen )
30,00 € pro Jahr
2. Für nichtaktive Mitglieder steht die Nutzung des Sportangebots für die gelegentliche Teilnahme an
den Übungsgruppen offen. Zusätzlich zu dem Beitrag zahlen die nichtaktiven Mitglieder dann 2,00 €
pro genutzte Übungseinheit. Bei regelmäßiger Teilnahme erfolgt die Umwandlung in eine aktive
Mitgliedschaft . Der Beitrag würde dann 10,00 € monatlich betragen.
3. Die Mitgliedsbeiträge der aktiven Mitglieder werden 2 x jährlich jeweils zum 01.01. und 01.07., die Beiträge der nichtaktiven Mitglieder 1 x jährlich zum 01.01. per SEPA-Lastschriftmandat
durch den Vorstand im Voraus eingezogen. Hierzu erteilt jedes Mitglied dem Vorstand ein SEPALastschriftmandat. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen der Bankverbindung unaufgefordert
und unverzüglich dem Vorstand / Schatzmeister schriftlich anzuzeigen.
4. Bei jeder Rückgablastschrift wird jeweils eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Zusätzlich sind die von der Bank erhobenen
Rücklastschriftentgelte und Buchungsgebühren zu zahlen. Die Entgelte und Gebühren sind sofort zusammen mit dem Beitrag zu überweisen.
Bis zu dem vollständigen Zahlungseingang kann ein Ausschluss vom Sportbetrieb erfolgen.
5. Die Beitragspflicht für Neumitglieder beginnt mit dem Monat des Eintritts. Die anteiligen Beiträge
werden mit dem nächsten Lastschrifteinzug abgebucht.
6. Durch die Unterschrift unter das Formular „Beitrittserklärung zum Sportverein im Barnim e.V“ erklärt
das Mitglied die Mitgliedschaft. Die Bestätigung erfolgt seitens des Vorstands. Sie erfolgt spätestens
automatisch mit der 1. Abbuchung des Mitgliedsbeitrages.
Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet
• mit dem Tode des Mitglieds
• durch Austritt des Mitglieds
• durch Ausschluss aus dem Verein
2. Der Austritt bzw. die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und
wird frühestens zum Ende des laufenden Kalenderjahres rechtskräftig.
3. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Weiterhin ist ein Ausschluss möglich, wenn das Mitglied nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Anmahnung oder zweimaliger Rückgabe der Lastschrift den Mitgliedsbeitrag, ggf. die Aufnahmegebühr oder die Umlage nicht gezahlt hat.
4. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben,
sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist
von zehn Tagen schriftlich / per E-Mail aufzufordern. Der Ausschluss ist zu begründen.
5. Die Beendigung der Mitgliedschaft begründet in keiner Weise einen Anspruch auf eventuelles Vereinsvermögen.
Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 15.06.2022 beschlossen.
Sie tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.